Was Sie über Wohnraumlüftung wissen sollten

Mechanische Lüftungsanlagen zur Wohnraumlüftung sind gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sie stellen zwar oft die praktikabelste Lösung für problematische Bausituationen dar, sind aber baurechtlich nicht verankert.

Dennoch gibt es Verflechtungen und Abhängigkeiten zwischen der EnEV (Energie-Einspar-Verordnung), der KFW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), der DIN 1946-6 (Lüftung von Wohnungen) und des DiBT (Deutsches Institut für Bautechnik).

Vereinfacht ausgedrückt

kann eine mechanische Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, im Rahmen der EnEV-Nachweisführung vor Baubeginn, in die Energieeffizienzberechnung aufgenommen werden, um zum gewünschten Energieeffizienz-Standard der Immobilie beizutragen. Die KFW fördert diese Maßnahme unter der Voraussetzung, dass die Lüftungsanlage über eine bauaufsichtliche Zulassung vom DiBT verfügt und die Kriterien der DIN 1946-6 erfüllt.

Förderprogramme

Darüber hinaus bieten zahlreiche Bundesländer und regionale Energieversorger von Zeit zu Zeit zusätzliche Förderprogramme zur Installation mechanischer Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. In der Regel gelten für diese Förderprogramme die gleichen Statuten, wie die, der KFW.

Ausführlich

Mehr Informationen erhalten Sie hier http://immer-frische-luft.de/wohnraumlueftung/wohnraumlueftung.pdf