Bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf ist ein aktueller Energieausweis Pflicht

Seit dem 1.1.2009 müssen Hausbesitzer bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung einen Energieausweis vorlegen. Dieser Ausweis ist 10 Jahre gültig. Wir unterscheiden zwischen zwei Verfahren:

Verbrauchsausweis
Es wird der reale Energieverbrauch des Gebäudes ermittelt. Als Grundlage dienen Heizkostenabrechnungen der (mindestens) letzten 3 Jahre. Dieser Ausweis ist dadurch stark vom Nutzerverhalten abhängig und darum nur bedingt zum Vergleich von Gebäuden geeignet.

Wenn uns die Daten aus der folgenden Datenerhebung vorliegen, stellen wir gerne einen Energieverbrauchsausweis für Ihr Gebäude aus.


Datenerhebung-Energieverbrauchsausweis-WG.pdf (1436 Downloads)

Bedarfsausweis
Er basiert auf dem berechneten Energiebedarf eines Gebäudes, wobei normierte Randbedingungen berücksichtigt werden. Gebäude werden somit vergleichbar.
Für die Ermittlung des Gebäudeenergiebedarfs wird in einem vor Ort Termin der Bestand des Gebäudes aufgenommen.

Welchen Ausweis für welches Gebäude?