Das Heizungsgesetz und seine Folgen
4. April 2024In den letzten Monaten gab es viel Trubel und eine große Debatte um das Heizungsgesetz. Dabei handelt es sich bei diesem gar nicht um ein eigenstehendes Gesetz, sondern um § 71 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024), das zum 01. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Dieser Paragraf soll für einen höheren Anteil an erneuerbaren Energien in der Heizungslandschaft sorgen und bezieht sich auf alle neu einzubauenden Heizungen.
Meine Heizung läuft noch – Muss ich jetzt irgendwas tun?
Nein, wenn Ihre Heizung noch funktioniert oder diese repariert werden kann, muss Ihre Heizung nicht ausgetauscht oder mit 65 % erneuerbaren Energien nachgerüstet werden. Diese Anforderung gilt nur für neu einzubauende Heizungen. Spätestens wenn die Heizung im eigenen Heim irreparabel ist, muss die Entscheidung für ein neues Heizsystem gefällt werden.
Was für eine Heizung darf ich denn überhaupt noch einbauen?
Grundsätzlich sind erneuerbare Heizungen bevorzugt eingesetzt werden. So erfüllen z. B. Wärmepumpen die Anforderungen zu 100 %. Wer jetzt noch eine fossil betriebene Heizung einbauen möchte, kann dies tun unter der Voraussetzung, dass Sie im Vorfeld eine Energieberatung in Anspruch nehmen. Diese muss jedoch im Laufe der nächsten Jahre nachgerüstet werden, sodass eine Hybridheizung entsteht. Die Anforderungen steigen dabei wie folgt: ab 1.1.2029 mindestens 15 %, ab 2035 mindestens 30 % und ab 2040 mindestens 60 % EE. Für alle Heizungen, die nach Mitte 2028 eingebaut werden, sind die 65 % an erneuerbaren Energien direkt verpflichtend. Dies ist gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung.
Wie kann ich den Anteil von 65% erneuerbarer Energien erreichen?
Wenn Sie mit einer der folgenden Maßnahmen Ihren kompletten Heizwärmebedarf decken können, erfüllen Sie sofort jegliche Anforderungen an den Anteil der erneuerbaren Energien.
- Anschluss an ein Wärmenetz
- Wärmepumpe
- Biomasseheizung
- Stromdirektheizung (nur bei sehr energieeffizienten Gebäuden)
- Heizung auf Basis von Solarthermie, wenn sie den Wärmebedarf vollständig deckt
- Gas- oder Ölheizung, sofern mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben (Wasserstoff, Biogas etc.)
Alternativ kann eine Hybridheizung mit fossilen Anteilen gewählt werden, wenn Sie zu mindestens 65% auf erneuerbaren Energien basiert. Das könnte zum Beispiel eine Hybridheizung sein, bei der eine Wärmepumpe die Grundlast der Heizung abdeckt und ein Spitzenlastkessel in Form einer Öl- oder Gasheizung verwendet wird. Dieses System bietet sich vor allem für Gebäude mit einem hohen Energieverbrauch und hohen Vor- und Rücklauftemperaturen an, in denen z. B. eine Wärmepumpe allein nicht ausreichend wäre. Grundsätzlich ist jede Kombination von Technologien für eine Hybridheizung möglich, solange mindestens 65 % erneuerbare Energien genutzt werden. Der Erfüllungsgrad muss in einen rechnerischen Nachweis bestätigt werden.
Was kann ich machen, um meinen Energiebedarf zu senken?
Bei allen Heizungstypen bietet es sich jedoch an, die Gebäudehülle zu verbessern und das Nutzerverhalten anzupassen, um damit den Energieverbrauch zu senken. Je kleiner der Energiebedarf ist, desto kleiner kann eine neue Heizung ausgelegt werden. Dadurch sinken sowohl die initialen Kosten für die Heizungsanlage als auch die Energiekosten im Betrieb.
Geld vom Staat für Ihre Heizung
Für den Heizungstausch können Sie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude Fördermittel bei der KfW beantragen. Gefördert wird der Heizungstausch, aber auch Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, wie z. B. der Tausch von Heizkörpern, Heizungsventilen oder die Leitungsdämmung. Voraussetzungen für die Fördermittel sind ein hydraulischer Abgleich und eine Heizlastberechnung. Die Anforderungen an die Heizungsanlage finden Sie in den Dokumenten zum Förderprogramm. Stand Februar 2024 können Sie folgende Fördermittel beantragen:
Grundförderung 30 %
Effizienzbonus 5 % nur Wärmepumpe mit Wärmequelle Wasser, Erdreich, Abwasser
Klimageschwindigkeitsbonus 20 % nur selbstnutzende Eigentümer mit Heizung > 20 Jahre, keine Weiternutzung fossiler Energien
Einkommensbonus 30 % nur selbstnutzende Eigentümer mit zu versteuerndem Jahreseinkommen < 40.000 €
Heizungsoptimierung 15 % wenn diese nicht im Rahmen eines Heizungstausches durchgeführt wird, sonst wie oben.
Maximal können Sie 70 % Zuschuss auf den Heizungstausch bekommen. Zusätzlich zum Zuschuss gibt es jetzt den neuen Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen. Dieser kann für eine Summe von bis zu 120.000 € pro Wohneinheit beantragt werden. Zusätzliche Zinsverbilligungen gibt es bei einem Jahreshaushaltseinkommen von bis zu 90.000 €. Der Kredit wird von Ihrer Hausbank über die KfW beantragt.
Weitere Informationen:
Heizungswegweiser: www.energiewechsel.de
Zuschuss KfW: www.kfw.de/458
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit KfW: www.kfw.de/358
Scannen Sie den QR-Code und sehen sich die Grafik online auf der Website des Umwelt Bundesamtes an:
Paula Eckermann
Energie-Beratungs-Zentrum Hildesheim GmbH
Osterstraße 12a
31134 Hildesheim
Tel. 05121 – 67 33 50
Info@ebz-hildesheim.de
www.ebz-hildesheim.de