Aktivieren Sie finanzielle
Einsparungspotentiale in Ihrer Kommune

  • Wie hoch ist der Strom- und Wärmeverbrauch Ihrer Kommune?
  • Wie viel Geld fließt durch den Einkauf dieser Energie aus der Region ab?
  • Welche Potentiale hat Ihre Kommune, Energie einzusparen und selbst erneuerbare Energien zu erzeugen?
  • Durch welche Beteiligungsformen können Bürgerinnen und Bürger dabei mitwirken und davon profitieren?

Klare Antworten

auf diese Fragen sind die Grundlage für eine zukunftsfähige Entwicklung Ihrer Kommune. Denn sie liefern das notwendige Wissen, um sich unabhängiger von fossilen Energieträgern und ihren steigenden Kosten zu machen und die regionale Wertschöpfung zu erhöhen.
So verbessert der Umbau der Energieversorgung auf 100 % Erneuerbare die Lebensqualität vor Ort, sichert durch aktive Miteinbindung der lokalen Akteure die Akzeptanz in der Bevölkerung und verschafft Standortvorteile im Wettbewerb mit anderen Kommunen.
Kennen Sie als Kommune oder regionale Verwaltung den anfallenden Strom- und Wärmeverbrauch? Welche Einsparungspotentiale lassen sich aktivieren und so Finanzmittel in der Region behalten.

Kommunales Energiemanagement

Durch Kommunales Energiemanagement lässt sich der Energieverbrauch in kommunalen Gebäuden und innerhalb einer Kommune senken. Langfristig kann dadurch eine überwiegend regenerative Energieversorgung gesichert werden.

Energieberatungsstellen vor Ort

Unsere ebz-Kommunal-Partner profitieren von unseren Beratungen in ihrer Kommune. Schaffen Sie einen Mehrwert für Ihre Bürger und bieten Sie Energieberatungen oder Informationsveranstaltungen in Ihrer Kommune an. Wir bieten Ihnen die dafür erforderliche Fachkompetenz und helfen Ihren Bürgern weiter.
Bei Interesse sprechen Sie uns an!

Betreuung eines Neubaugebietes

In Ihrer Gemeinde soll ein Neubaugebiet entstehen? Wir unterstützen Sie gerne von Beginn an darin und zeigen Ihnen auf, welche Voraussetzungen Sie schaffen müssen, damit die Bauherren beste Voraussetzungen vorfinden,  Ihre Gebäude energieeffizient zu planen und zu erstellen. Gerne beraten wir auch Ihre Bürger!

Betreuung eines Sanierungsgebietes

Innerhalb Ihres Sanierungsgebietes sind wir der richtige Ansprechpartner rund um das Thema Energie. Gerne erstellen wir ein Quartierskonzept für Ihr Sanierungsgebiet. Das Quartierskonzept wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW ebenso gefördert  wie der Einsatz eines Quartiersmanagers. Informationen zum Förderprogramm  „Energetische Stadtsanierung – Zuschuss 432“ unter www.kfw.de/432

Fördermittelberatung

In Zeiten immer knapper werdenden Haushaltsmitteln wird es zunehmend schwieriger, sinnvolle Investitionen in die Tat umzusetzen. Kommunale Unternehmen können sich mit den Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) jedoch neue Ressourcen zu günstigen Konditionen für ihre Investitionen in die kommunale Infrastruktur erschließen.

Förderprogramme für die Energetische Stadtsanierung

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Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung.

Klimaschutzkonzept

Gern erstellen wir Ihnen ein Klimaschutzkonzept oder auch Klimateilschutzkonzept für Ihre Kommune. Sie erhalten damit eine strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe, um den Klimaschutz als Bestandteil des kommunalen Umweltschutzes zu integrieren und zu den beschlossenen nationalen Klimaschutzzielen Ihren kommunalen Beitrag zu leisten.

Energieausweis

Ein Energieausweis für Nichtwohngebäude wird zum 01.07.2009 Pflicht. Dabei kann sowohl der bedarfs- wie auch der verbrauchsorientierte Energieausweis erstellt werden. Er gilt 10 Jahre und muss in öffentlichen Gebäuden > 1000 m2 ausgehängt werden.

Verbrauchsausweis

Dieser berücksichtigt alle witterungs- und leerstandsbereinigten Verbrauchskennwerte und das Nutzverhalten der letzten drei Jahre. Bei einer Gemischtnutzung (Wohnen und Gewerbe) müssen die Daten für Heizung, Warmwasser und Strom getrennt erfasst werden.

Bedarfsausweis

Dieser ist aussagekräftiger, da normierte Randbedingungen berücksichtigt werden. Im Gegensatz zum Verbrauchsausweis bildet der Bedarfsausweis nicht die Verbrauchskennwerte eines Gebäudes ab, sondern berechnet diesen Bedarf auf der Grundlage eines der Nutzung entsprechenden Referenzverfahrens.