Was sich durch das neue GEG ändert
28. Januar 2021Die Geschichte des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) begann 1976. Die Bundesregierung erließ das Energieeinspargesetz (EnEG), um die Abhängigkeit von importierten Energieträgern zu reduzieren. Es bildete die Grundlage aller folgenden Gesetze und Verordnungen zu energetischen Anforderungen an Gebäudehülle und Anlagentechnik: Wärmeschutzverordnung 1977 (WSchV) und Heizanlagenverordnung 1978 (HeizAnlV). Nach mehreren Novellierungen wurden diese 2002 in der Energieeinsparverordnung (EnEV) zusammengeführt. Neben weiteren Novellierungen der EnEV folgte 2009 das Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG).
Am 1. November trat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft, welches die bisherigen Gesetze und Verordnungen ablöst und künftig alle energetischen Anforderungen an Neubauten und Modernisierung von Bestandsgebäuden enthält. Es definiert den gemäß der EU-Verordnung geforderten Niedrigstenergiegebäudestandard und beschreibt die zulässigen Berechnungsmodelle, um den Standard zu ermitteln. Dabei wurden die EnEV-Anforderungen nur unwesentlich angepasst – eine Verschärfung der bereits gültigen Regeln wurde hier weder für Neubauten noch für Bestandsgebäude umgesetzt.
Verpflichtende Energieberatung
Nachrüstverpflichtungen für 30 Jahre alte Heizkessel und die Dämmung der obersten Geschossdecke blieben erhalten, wurden aber um ein Verbot von neuen Ölheizungen ab 2026 erweitert.
Völlig neu ist die verpflichtende Energieberatung beim Kauf eines Eigenheims oder bei Komplettsanierung, sofern diese kostenlos angeboten wird. Handwerker müssen ihre sanierungswilligen Kunden über diese Verpflichtung informieren.
Ebenfalls neu ist der im GEG formulierte Quartiersansatz. Jeder Neubau muss den Wärme- und Kältebedarf anteilig durch erneuerbare Energien decken. Innerhalb eines Quartieres kann davon abweichend die Anforderung auch gemeinschaftlich erfüllt werden.
Positiv zu bewerten ist, dass die Anrechnung von selbsterzeugtem und genutztem Solarstrom mit dem GEG rechnerisch stärker berücksichtigt wird.
Die Geschichte der Gesetze und Verordnungen im Gebäudebereich hinsichtlich energetischer Anforderungen ist 44 Jahre alt. Die Motive haben sich stark verändert, Anforderungen sind stetig angepasst worden. Das neue GEG schafft durch die Zusammenführung verschiedener Gesetzestexte Übersichtlichkeit für Planer und Energieberater – für Bauherren ändert sich nur wenig.