Alles neu, macht der Mai – Energieeinsparverordnung EnEV 2014 – Änderungen für Eigenheimbesitzer und Bauherren

Ab Mai 2014 tritt die neue Energieeinsparverordnung, EnEV 2014, in Kraft und die EnEV 2009 wird hiermit novelliert. Daraus ergeben sich Änderungen, die wir Ihnen kurz aufzeigen möchten.

Jahres-Primärenergiebedarf

Der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf für Neubauten wird um 25% verschärft, gilt aber erst ab 1. Januar 2016. Dadurch wird regenerativ erzeugte Wärme ein fester Bestandteil bei der Planung eines Neubaus. Gleichzeitig wird die Qualität der Gebäudehülle um durchschnittlich 20% verschärft. Um den Energieverlust über die Gebäudehülle weiter einzudämmen, sind eine verbesserte Wärmedämmung und eine wärmebrückenfreie Konstruktion erforderlich. Die energetische Fachplanung erhält durch die EnEV 2014 ein größeres Gewicht.

Heizkessel

Die Nachrüstverpflichtung für ältere Heizkessel hat sich ebenfalls verschärft. So müssen in Zukunft die ab 1985 eingebauten Heizkessel nach 30 Jahren außer Betrieb genommen und die vor 1985 eingebauten Heizkessel dürfen ab 2015 nicht mehr betrieben werden.

Energieausweis

Die Regelungen für den Energieausweis werden erweitert. Bei einer Immobilienbesichtigung im Zuge eines Verkaufs oder einer Vermietung ist der Energieausweis schon im Vorfeld gut sichtbar auszulegen. Schon in der Immobilienanzeige müssen die Ergebnisse des Energieausweises aufgeführt werden.

Weitergehende Informationen und Hilfe bei Ihren Vorhaben erhalten Sie im ebz. Sprechen Sie uns an!